Mitgliedschaft im Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement


Grundsätzlich kann Mitglied im Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement werden, wer

  • sich im gesellschaftlichen Miteinander an den Prinzipien Gewaltfreiheit und Toleranz orientiert,
  • demokratische Zielsetzungen im Sinne des Grundgesetzes verfolgt,
  • die allgemeine Erklärung der Menschenrechte anerkennt und
  • dem Gemeinwohl und der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements verpflichtet ist.

Bitte beachten Sie die Kriterien für die Aufnahme als stimmberechtigtes bzw. als kooperierendes Mitglied (s. u.).




Aufnahme-Verfahren


Die Mitgliedschaftsanträge können bei der Bundesgeschäftstelle eingereicht werden. Sie steht Ihnen gerne für weitere Fragen und Auskünfte zur Verfügung.

Die formale Aufnahme der neuen Mitglieder erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement.

Der Mitgliedsbeitrag pro Jahr beträgt 200,- € für Organisationen (100,- € für individuelle Mitgliedschaft) und kann auf freiwilliger Basis erhöht werden.


Arten der Mitgliedschaft


Das Netzwerk hat stimmberechtigte und kooperierende Mitglieder. Letztere haben in der Mitgliederversammlung eine beratende Stimme. Sie haben – außer dem Stimmrecht – alle Rechte und Möglichkeiten der Mitwirkung im Netzwerk.

Die Mitglieder des Bundesnetzwerks kommen aus den drei gesellschaftlichen Sektoren Bürgergesellschaft und Dritter Sektor, Staat und Kommunen sowie Wirtschaft und Arbeitsleben.
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Aufnahmekriterien für stimmberechtigte Mitglieder


  • Bundesweite Relevanz
  • Kontinuität, d. h. mindestens zweijähriges Bestehen und Wirken
  • Organisationssitz in Deutschland
  • Erbringung des Mittelverwendungsnachweises in Deutschland

Kooperierende Mitglieder können werden


  • Organisationen, Verbände, Zusammenschlüsse, Netzwerke und Initiativen aus Bürgergesellschaft / Drittem Sektor, die keine bundesweite Relevanz haben;
  • einzelne, an den Netzwerkzielen orientierte Kommunen;
  • nicht bundesweit tätige Unternehmen, die in besonderer Weise bürgerschaftliches Engagement fördern;
  • nicht bundesweit relevante Bildungs- und Forschungseinrichtungen.

  • Einzelpersonen nur, wenn sie in der öffentlichen und wissenschaftlichen Diskussion über die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements eine herausragende Rolle einnehmen. Sie können bei Erfüllung dieser Kriterien als kooperierende Einzelmitglieder aufgenommen werden.
  • Förderinnen und Förderer.

Rechte und Pflichten der Mitglieder


Diese entnehmen Sie bitte den Statuten des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement.
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