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#EUnite4Democracy – Eine Europäische Zivilgesellschaft braucht Europäische Vereine
Europaweit gute Bedingungen für zivilgesellschaftliches Engagement
Stärkung der Zivilgesellschaft und der Vereinigungsfreiheit
Vereine, Non-Profit-Organisationen und Gemeinnützigkeit müssen europaweit anerkannt werden
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Redaktion
#EUnite4Democracy – Eine Europäische Zivilgesellschaft braucht Europäische Vereine
Am 15. Februar 2022 debattierte das Europäische Parlament meinen Vorschlag für die Erschaffung eines Europäischen Vereinsrechts. Nach monatelangem Austausch und Verhandlungen folgte in der Abstimmung am Mittwoch, 16. Februar, eine breite Mehrheit über die Fraktionsgrenzen hinweg für meinen Gesetzesvorschlag.
Während Firmen und kommerzielle Lobby-Interessen bereits seit Jahrzehnten die Möglichkeit haben, sich auf europäischer Ebene etwa als Aktiengesellschaften oder wirtschaftliche Interessenvertretungen zu konstituieren, fehlt der Zivilgesellschaft ein Recht, auf europäischer Ebene einen Verein zu gründen. Im Juni 2020 erhielt ich vom Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments den Auftrag, einen legislativen Initiativbericht für ein europäisches Vereinsrecht zu verfassen.
Der Bericht umfasst einen Vorschlag für eine Verordnung für den Europäischen Verein (European Association, EA) sowie eine Richtlinie zu gemeinsamen Mindeststandards für Non-Profit-Organisationen in den EU-Mitgliedsstaaten.
Europaweit gute Bedingungen für zivilgesellschaftliches Engagement
Alle sind sich einig: Das Recht auf Vereinigungsfreiheit ist ein Grundrecht, eine Voraussetzung für demokratisches Engagement, Kultur, Forschung und soziales Engagement sowie ein Grundbestandteil für den europäischen Binnenmarkt. Durch die Vielzahl von rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen in den Mitgliedsstaaten ist es für Organisationen jedoch schwer, sich europaweit zu betätigen.
Im Lagodinsky-Bericht fordere ich:
- den Europäischen Verein als Rechtsform für paneuropäisches zivilgesellschaftliches Engagement
- die Bewegungsfreiheit für zivilgesellschaftliche Organisationen nach nationalem Recht
- die Abschaffung von Hindernissen und Beschränkungen, etwa von Gebühren und umständlichen Formalitäten
- einheitliche Wettbewerbsbedingungen, auch in Bezug auf den Erhalt von öffentlichen und privaten Zuwendungen und in steuerlicher Hinsicht
Stärkung der Zivilgesellschaft und der Vereinigungsfreiheit
Zivilgesellschaftliches Engagement definiert sich über die gemeinschaftliche Arbeit für das Gemeinwohl. Dabei sind auch Aktivismus und Beiträge zur politischen Debatte existentiell für die pluralistische, rechtsstaatliche und demokratische Gesellschaft.
Im Lagodinsky-Bericht fordere ich:
- Organisationen müssen die Möglichkeit haben, auch in der täglichen politischen Debatte für ihre Interessen einzutreten.
- Zivilgesellschaftliche Freiräume müssen geschützt und ausgebaut werden.
- Die Zivilgesellschaft muss Zugang zu Fördermöglichkeien haben, sowohl aus öffentlicher wie privater Hand.
- Insbesondere europäische Fördermöglichkeiten müssen auf die Notwendigkeit hin überprüft werden, Ungleichbehandlung und Nachteile für die Zivilgesellschaft zu verhindern.
Vereine, Non-Profit-Organisationen und Gemeinnützigkeit müssen europaweit anerkannt werden
Die unterschiedlichen Rechtstraditionen der Länder haben neben unterschiedlichen rechtlichen und behördlichen Regelungen zu Vereinen und Non-Profit-Organisationen zu sehr unterschiedlichen Vorstellungen und Begrifflichkeiten geführt, besonders im Hinblick auf die Gemeinnützigkeit. Trotzdem gibt es ein dem zugrundeliegendes, gemeinsames Verständnis von zivilgesellschaftlichem Engagement, das zu gemeinsamen Mindeststandards zum EU-weiten Schutz zivilgesellschaftlicher Organisationen führen muss. Dies ist nicht zuletzt auch für die Vollendung des europäischen Binnenmarktes wesentlich.
Im Lagodinsky-Bericht fordere ich:
- Die europaweite Anerkennung gemeinnütziger Aktivität von Non-Profit-Organisationen.
- Die Angleichung der Regeln zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit in den Mitgliedsstaaten.
- Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit aus anderen EU-Mitgliedsstaaten auf der Basis eines gemeinsamen Gemeinnützigkeits-Katalogs.
- Die Einführung einer europäischen Rechtsform für einen Europäischen Verein.
- Die Angleichung von Mindeststandards für Non-Profit-Organisationen in den Mitgliedsländern der EU.
Beitrag in den Europa-Nachrichten Nr. 7 vom 21.7.2022
Für den Inhalt sind die Autor*innen des jeweiligen Beitrags verantwortlich.
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Sergey Lagodinsky ist seit Juli 2019 Mitglied des Europäischen Parlaments und dort unter anderem stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses, Vorsitzender der EU-Türkei Delegation und stellvertretendes Mitglied im Innen- und Außenausschuss.
Kontakt: sergey.lagodinsky@europarl.europa.eu
Weitere Informationen: https://lagodinsky.de/
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