Beitrag im Newsletter Nr. 3 vom 10.2.2022

Das Trilemma der Demokratieförderung

Benedikt Widmaier

Inhalt

Anmerkungen zum Koalitionsvertrag aus der Perspektive von Politischer Bildung, Extremismusprävention und Engagementpolitik
Demokratiebildung und Politische Bildung sind nicht das gleiche
Politische Bildung und Extremismusprävention haben unterschiedliche Aufgaben
Engagementpolitik darf kein Instrument der Extremismusprävention werden
Das Trilemma ist kaum zu lösen
Autor
Redaktion

Anmerkungen zum Koalitionsvertrag aus der Perspektive von Politischer Bildung, Extremismusprävention und Engagementpolitik

Politische Bildung, Extremismusprävention und Engagementpolitik gehören zu den in den vergangenen Jahren viel diskutierten politischen Themen. Es ist deshalb kein Zufall, dass alle drei Themen auch im neuen Koalitionsvertrag ihren Platz gefunden haben. So heißt es dort (1) »Politische Bildung und Demokratieförderung sind mehr gefordert denn je«, (2) »Rechtsextremismus ist derzeit die größte Bedrohung unserer Demokratie« und (3) »Bürgerschaftliches Engagement ist für den gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie die Demokratiepolitik in den vergangenen Jahren immer bedeutender geworden.« Alle drei Anliegen sollen u.a. in einem symbolisch hoch aufgeladenen Projekt der neuen (wie übrigens auch der alten) Bundesregierung, dem sogenannte »Demokratiefördergesetz«, zusammengeführt werden. Dabei stellt sich das politisch gewollte Zusammenspiel von Politischer Bildung, Extremismusprävention und bürgerschaftlichem Engagement bei näherer Betrachtung schnell als kaum aufzulösendes Trilemma dar. Denn ohne Kollateralschäden und Qualitätseinbußen an der ein oder anderen Stelle können wohl kaum drei so wichtige Politikfelder zusammengeführt werden, die sich in ihrer Eigenart und Logik stark voneinander unterscheiden.

Demokratiebildung und Politische Bildung sind nicht das gleiche

Seit einigen Jahren bahnt sich in der Politischen Bildung ein Paradigmenwechsel an, der sich deutlich am Aufkommen neuer Begriffe wahrnehmen und aufzeigen lässt. Diese Demokratiekomposita, mit denen ähnliche oder vergleichbare Aufgaben wie die der Politischen Bildung beschrieben werden sollen, haben Konjunktur. Manchmal scheint es, dass sie vor allem als positiv konnotierte Synonyme zur Politischen Bildung verstanden werden. Mit diesen Synonymen soll offenbar semantisch das negativ konnotierte »Politische« (= korrupt, elitär, postdemokratische) als Präfix von Politischer Bildung getilgt werden. Politische Bildung als etabliertes und anerkanntes Lernfeld der schulischen und außerschulischen Bildung wird mit den neuen Demokratiekomposita also entpolitisiert. Wie aber können Demokratiebildung, Demokratielernen, Demokratiepädagogik, Demokratieerziehung, Demokratiestärkung oder Demokratieförderung sinnvoll konzipiert werden, ohne vertiefende und reflektierte Bezüge zum Politischen herzustellen?

Die neuen Felder haben sich zum Teil mit einer starken Abgrenzung gegenüber der Politischen Bildung erfolgreich etabliert. Das gilt etwa für die Demokratiepädagogik, die mit der Deutschen Gesellschaft für Demokratiepädagogik (DeGeDe) auch anerkannte öffentlich geförderte institutionelle Strukturen aufgebaut hat. Andere Felder, wie etwa die Demokratieförderung, sind über große staatliche Förderprogramme (neu) implementiert worden und haben dabei ihre ursprüngliche Bedeutung und ihr Wirkungsfeld verändert. War bis in die 2000er-Jahre hinein mit Demokratieförderung die entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit postsozialistischen und anderen Transformationsstaaten zur Stärkung demokratischer Strukturen gemeint, wird damit heute vor allem die extremismuspräventive Demokratieförderung beschrieben, die aus neuen großen Bundes- und Landesprogrammen gefördert wird.

Der jüngste Versuch einer begrifflichen Klarstellung im Rahmen des 16. Kinder- und Jugendberichts hat kaum zur Orientierung in dieser verwirrenden Unübersichtlichkeit beigetragen – im Gegenteil. Die Berichtskommission hat dort deutlich gemacht, dass sie »eine scharfe Abgrenzung der Begriffe Demokratiebildung und politische Bildung nicht für zielführend hält.« Sie hätte auch anregen können, dass die vielen ähnlichen Begriffe in ihrer je spezifischen Eigenart und Aufgabe besser beschrieben und stärker aufeinander bezogen werden sollten. Dirk Lange, selbst Mitglied in dieser Expertenrunde und Politikdidaktiker in Hannover und Wien, hat 2019 in einem Interview mit der GEW-Zeitschrift »Erziehung und Wissenschaft« auf Nachfrage die unterschiedlichen Aufgaben so beschrieben: Demokratiebildung setzt »auf die Vermittlung und Verankerung demokratischer Grundbildung und Prinzipien« und Politische Bildung auf »demokratische Kontroversität«. Hier scheint eine alte Debatte der Profession auf, ob Politische Bildung mehr auf Affirmation oder Kritik ausgerichtet sein soll. In dieser Spannung muss sie sich immer wieder neu und zeitgemäß positionieren. Aber braucht Politische Bildung dafür neue Begriffe, hinter denen pädagogische und politische Versprechen von demokratischem Habitus und demokratischer Persönlichkeit stecken, an denen sie sich ohnehin seit über 70 Jahren erfolgreich »demokratiefördernd« orientiert hat.

Diskussionen zur Feinabstimmung von Aufgaben der Politischen Bildung auf der einen, Demokratiepädagogik, Demokratiebildung oder extremismuspräventiver Demokratieförderung auf der anderen Seite, gibt es kaum. Vor allem an stufentheoretische Lernmodelle, die u.a. bereits Anfang der 2000er-Jahre von Gerhard Himmelmann in die Fachdebatten eingebracht wurden, könnte dabei angeknüpft werden. Denn natürlich muss Demokratiebildung im Kindheitsalter methodisch und didaktisch anders angelegt sein als politische Jugend- und Erwachsenenbildung. Himmelmanns Vorschlag, sich dabei an einer ganzheitlichen Theorie von Demokratie als Lebens-, Gesellschafts- und Herrschaftsform zu orientieren, könnte eine Grundlage für ein besser abgestimmtes arbeitsteiliges Vorgehen der Politischen Bildung zwischen Kindergarten, Schule, Jugendarbeit sowie Jugend- und Erwachsenenbildung sein. Damit verbinden sich auch große Chancen für eine engagementpolitische Strategie.

Politische Bildung und Extremismusprävention haben unterschiedliche Aufgaben

Über die Formulierung im Koalitionsvertrag, dass der Rechtsextremismus die größte Bedrohung unserer Demokratie ist, ließe sich sicher trefflich streiten. Tatsächlich besteht aber seit der Aufarbeitung der NSU-Morde durch mehrere parlamentarische Untersuchungsausschüsse von Bundes- und Landtagen Einigkeit darüber, dass die Prävention gegen Rechtsextremismus eine wichtige politische Aufgabe ist. Mit der »Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung« von 2016 werden entsprechende Eckpfeiler für die Prävention des Rechtsextremismus gesetzt. In der Strategie wird Politische Bildung als eines der wichtigsten Felder der Extremismusprävention benannt.

Diese Sicht auf Politische Bildung als Instrument der Inneren Sicherheit greift auf eine alte, überwunden geglaubte antiextremistische Staatsräson (Staatsideologie?) zurück, die den Aufbau der Demokratie unmittelbar nach Gründung der Bundesrepublik geprägt hat. Dass Politische Bildung »erzieherischer Verfassungsschutz« sein soll, lieferte vor genau 70 Jahren die wichtigste Legitimationsfolie für die Gründung einer Bundeszentrale für politische Bildung. Im Zuge des »Demokratiewunders« haben sich Ziele und Aufgaben der Politischen Bildung dann aber stark verändert. Sie zielte seit den 1970er-Jahren nicht mehr auf angepasste, sondern auf kritische und emanzipierte mündige Bürger*innen. Dass die sehr rückwärtsgewandte Sicht, Politische Bildung solle ein wichtiges Bausteinchen der »Wehrhaften Demokratie« sein, heute eine Renaissance feiert, ist insofern überraschend.

Die Idee der wehrhaften Demokratie, darauf hatte 2002 Roland Roth in einem Sondervotum im Abschlussbericht der Enquete-Kommission »Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements« aufmerksam gemacht, ist »von einem grundlegenden staatlichen Misstrauen gegenüber den demokratischen Potenzialen der Bürgerschaft geprägt.« Vor diesem Hintergrund mutet es seltsam an, dass mehr als siebzig, weitgehend der SPD nahestehende Hochschullehrerinnen und Gewerkschafterinnen, in einem vom Wissenschaftszentrum Berlin initiierten Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel die Idee der »Wehrhaften Demokratie« als ein Kernargument für ein Demokratiefördergesetz angeführt haben. Dass sich just in diesem Moment im Herbst 2021 auch Horst Seehofer und die CSU mit der Idee des dann tatsächlich »Wehrhaftes Demokratiefördergesetz« genannten Vorhabens angefreundet haben, ist kein Zufall. Aber können sich die Demokratie und auch die Politische Bildung tatsächlich mit einem Leitbild aus den 1950er-Jahren neu und zukunftsfähig aufstellen? Reicht dafür die diskussionswürdige Problemanzeige aus, dass im Moment der Rechtsextremismus die größte Gefahr für die Demokratie ist, wie es im Koalitionsvertrag heißt?

Vor allem in Fachdebatten der Jugendhilfe und Jugendarbeit wird über den ambivalenten Begriff der »Prävention« schon lange kritisch debattiert. In einem Dossier des Deutschen Jugendinstituts (DJI) wurde bereits 2011 von vier DJI-Kolleg*innen die »Notwendigkeit einer fachgerechten und reflektierten Prävention« angemahnt. Prävention folge der Logik des Verdachts und stehe in der Gefahr, die entsprechenden Zielgruppen der pädagogischen Arbeit zu stigmatisieren. Dadurch bestehe sogar die Gefahr einer »self-fulfilling prophecy« und die Möglichkeit einer Übernahme von unerwünschten Rollenbildern. Bildungsarbeit solle aber grundsätzlich eine ressourcenorientierte und nicht eine defizitorientierte pädagogische Perspektive einnehmen.

Auch im neuen Diskurs über Politische Bildung als Aufgabe der Extremismusprävention sind solche Bedenken wiederaufgenommen worden. Im Rahmen der Berliner Erklärung des Deutschen Präventionstags 2019 haben einige Jugendforscher in einer eigenen Expertise deutlich gemacht, dass sich die Handlungslogiken der Radikalisierungsprävention und der Politischen Bildung deutlich voneinander unterscheiden: »Während Prävention wesentlich auf die Vermeidung bestimmter Haltungen und Handlungen und die ihnen zugrundeliegenden Motivationen, Orientierungen, Einstellungen und Intentionen gerichtet ist, zielt Bildung auf Kompetenzzuwachs und Subjektbildung.«

Engagementpolitik darf kein Instrument der Extremismusprävention werden

Zu den wichtigsten praktischen Schritten der »Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung« gehört das bereits 2015 angelaufene Bundesprogramm »Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit«. Die zuständige Ministerin Manuela Schwesig hat damals zum Auftakt von »Demokratie leben!« postuliert, dass sie mit dem Programm »die Zivilgesellschaft im Kampf gegen demokratiefeindliche und menschenverachtende Tendenzen in unserem Land stark machen« will.

Von Anfang an haben deshalb Vertreter*innen einer (zivil-)gesellschaftlichen Demokratisierung mit dem Bundesprogramm auch Hoffnungen für neue engagementpolitische Impulse und weitere Möglichkeiten ihrer öffentlichen Förderung verbunden. Dass der Hauptgeschäftsführer des Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE), Ansgar Klein, Ende 2021 in einem Interview mit dbb, einer Zeitschrift des Deutschen Beamtenbundes, die Perspektive eines Wehrhaften Demokratiefördergesetzes als »Meilenstein für die Engagementförderung« beschrieben hat, macht das sehr schön deutlich.

Tatsächlich lässt sich sagen, dass nicht erst mit dem Bundesprogramm »Demokratie leben!«, sondern bereits seit Anfang der 1990er-Jahre – plakativ gesagt nach Rostock-Lichtenhagen und Hoyerswerda – mithilfe extremismuspräventiver Programme, insbesondere in den neuen Bundesländern, Strukturen der Sozialen Arbeit und der Jugend- und Bildungsarbeit aufgebaut werden konnten. Auf alte institutionelle Strukturen der DDR sollte und konnte bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus nicht zurückgegriffen werden, sondern es mussten neue Institutionen aufgebaut werden. Damit erklärt sich u.a. der oben zitierte Blickwinkel von Manuela Schwesig, die in ihrem Bundesland die Arbeit dieser neuen Initiativen kennen und schätzen gelernt hatte. Insgesamt hat diese Perspektive auf neue Initiativen jenseits der »alten« bundesrepublikanischen Struktur der Kinder- und Jugendhilfe die Förderpolitik im Bundesprogramm »Demokratie leben!« sehr stark dominiert. Das hat – gewollt oder ungewollt, wenngleich an einigen Stellen auch als Strategie deutlich formuliert – natürlich zu Konkurrenzen zwischen neuen und alten Trägern nicht nur der Jugend- und Bildungsarbeit geführt. Auch die Landeszentralen für politische Bildung haben sich besorgt über die inhaltlich einseitige Politik der extremismuspräventiven Demokratieförderung und über die massive Steuerung durch öffentliche Mittel geäußert. Einige Landesdemokratiezentren, die zur Koordination der extremismuspräventiven Arbeit mithilfe der neuen Bundes- und Landesprogramme aufgebaut wurden, verfügen heute über mehr Ressourcen und Personal als die Landeszentrale im gleichen Bundesland. Die Summe aller Bundes- und Landesprogramme der extremismuspräventiven Demokratieförderung ist meines Wissens bisher noch nie errechnet worden. Sie ist aber exorbitant hoch. Das Bundesprogramm ist zurzeit mit 200 Mio. Euro ausgestattet (2015 war es mit 40 Mio. Euro gestartet). Die Förderung der politischen Jugendbildung aus dem »Kinder- und Jugendplan des Bundes«, der vom gleichen Bundesministerium verantwortet wird, liegt zum Vergleich dazu 2022 bei 13 Mio. Euro.

Diese sehr starke öffentliche Förderung und einseitige inhaltlich Rahmung von »Extremismusprävention« droht mit einem Demokratiefördergesetz auf Dauer gestellt zu werden. Auch wenn im Bundesfamilienministerium, das auch gerne damit kokettiert das Engagementministerium zu sein, darauf verwiesen wird, dass im Programm »Demokratie leben!« neben »Extremismusprävention« heute die Themensäulen »Vielfaltgestaltung« und »Demokratieförderung« stehen, bleibt die Prävention des Rechtsextremismus das darüber stehende, politisch wichtigste und auch gewollte Leitbild eines Demokratiefördergesetzes. Das bestätigt sich nicht nur durch den Koalitionsvertrag, sondern auch durch die Äußerungen der Innenministerin Nancy Faeser seit Antritt der neuen Regierung.

Es ist eher zu bezweifeln, dass die hier nur mit wenigen Aspekten skizzierte politische Top-Down-Steuerung der Extremismusprävention und ein nach diesem Muster gestricktes Demokratiefördergesetz auch ein Instrument der Förderung von allgemeinem bürgerschaftlichen Engagement sein könnte. Zivilgesellschaftliche Freiheit und eine entsprechende Engagementpolitik setzt eigentlich voraus, dass die Themen nicht paternalistisch von oben, sondern von unten her aus der Gesellschaft heraus und eigenständig gesetzt werden. Die Forderung nach einer partnerschaftlichen, vertrauensvollen und subsidiären Zusammenarbeit zwischen »freien« und »öffentlichen« Trägern war und ist das Leitbild der Kinder- und Jugendhilfe in der Bundesrepublik. Eine gelenkte Zivilgesellschaft kann dazu keine gute Alternative sein.

Das Trilemma ist kaum zu lösen

Auf dem Weg zu einem Demokratiefördergesetz sind also einige Herausforderungen zu meistern. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Hoffnungen und Ziele, die damit verbunden werden, ist das eine Herkulesaufgabe. Politische Bildung, Extremismusprävention und zivilgesellschaftliche Engagementpolitik lassen sich aufgrund ihrer sehr unterschiedlichen Logiken und Leitbilder nur schwer unter den Hut eines einzigen Gesetzes bringen.

Im Koalitionsvertrag wird davon gesprochen, dass »nach breiter Beteiligung« ein Demokratiefördergesetz eingebracht werden soll. Man darf gespannt sein, was das genau heißt und darf insgeheim auf die Kraft der »Schwarmintelligenz« hoffen. In diesen Beratungen sollte das hier beschriebene Trilemma der extremismuspräventiven Demokratieförderung möglichst von Anfang an auf den Tisch gelegt werden. Vielleicht öffnet sich dann ein ganz neuer Weg für ein allgemeines »Gesetz zur Politischen Bildung«, das auch die Fragen der Stiftungen der politischen Parteien und der größeren Eigenständigkeit der Bundeszentrale für politische Bildung mutig in den Blick nehmen könnte. Für die Zivilgesellschaft wäre damit demokratiepolitisch wahrscheinlich mehr gewonnen als mit einer Fokussierung auf einen extremismuspräventiven Schwerpunkt in einem neuen Demokratiefördergesetz.


Beitrag im Newsletter Nr. 3 vom 10.2.2022
Für den Inhalt sind die Autor*innen des jeweiligen Beitrags verantwortlich.

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Autor

Benedikt Widmaier ist Politikwissenschaftler und Direktor der Akademie für politische und soziale Bildung der Diözese Mainz »Haus am Maiberg«. In seinem aktuellen Buch »Extremismuspräventive Demokratieförderung. Eine kritische Intervention« sind die hier gemachten Ausführungen ausführlicher nachzulesen und entsprechend belegt. Vgl. auch den Kommentar zum Demokratiefördergesetz im BBE-Newsletter 10/2017

Kontakt: b.widmaier@haus-am-maiberg.de


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