Beitrag im Newsletter Nr. 8 vom 15.4.2021

THESENPAPIER zur Stärkung des Dritten Sektors im Digitalen Wandel

Elisa Lindiger / Julia Kloiber / Anna Wohlfarth

Inhalt

THESEN
1. Digitale Werkzeuge und Infrastruktur im Interesse der Gesellschaft bauen
2. Förderung weiterentwickeln
3. Öffnung der Digitalpolitik für gesellschaftlichen Input
Ausblick
Endnoten
Autorinnen
Redaktion

THESEN

Im Rahmen des Forums Digitalisierung und Engagement des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement (BBE) soll innerhalb der Zivilgesellschaft sowie in ihrem Verhältnis zu Staat und Wirtschaft die Grundlagen für ein gemeinsames Verständnis der Chancen und Risiken der Digitalisierung für das bürgerschaftliche Engagement in Deutschland erarbeitet werden. Diese Expertise befasst sich mit dem Teilgebiet Digitaler Wandel und Organisationsentwicklung im bürgerschaftlichen Engagement und beschreibt gegenwärtige Herausforderungen für den Engagementsektor.

Die folgenden Thesen adressieren diese Herausforderungen und stellen Mittel und Ansätze vor, wie Politik, Wirtschaft und nicht zuletzt der Engagementsektor selbst ihnen begegnen kann, um sich digital besser aufzustellen [1].

1. Digitale Werkzeuge und Infrastruktur im Interesse der Gesellschaft bauen

Dem Engagementsektor fehlt es für die erfolgreiche Bewältigung des digitalen Wandels an den notwendigen Grundlagen wie einer digitalen Infrastruktur und digitalen Werkzeugen, die in ihrem Sinne funktionieren und beherrschbar sind. Unter digitaler Infrastruktur verstehen wir die Gesamtheit der digitalen Technologien, die die Grundlage für die Engagementarbeit sind und es Organisationen ermöglichen, ihre Arbeit ins Digitale zu übertragen oder im Digitalen zu erweitern (von der Internetanbindung über Betriebssysteme hin zu digitalen Kommunikationskanälen und Software).

Eine funktionierende, beherrschbare digitale Infrastruktur ist grundlegend für eine erfolgreiche Weiterentwicklung von Organisationen im Digitalzeitalter. Die Entwicklung digitaler Infrastruktur ist derzeit vor allem von wirtschaftlichen Interessen getrieben. Um die Transformation zu einer digital gut aufgestellten Gesellschaft zu vollziehen, müssen deren Bedürfnisse dasselbe Gewicht erhalten wie die der Wirtschaft. Eine digitale Infrastruktur, die im Interesse der Gesellschaft funktioniert, kann mit zwei Maßnahmen erreicht werden:

1.1. Öffentliches Geld in den Aufbau einer unabhängigen Infrastruktur investieren

Wird digitale Infrastruktur als öffentliche Infrastruktur verstanden, dann benötigt sie kontinuierliche staatliche Investitionen, die in ihren Ausbau und ihren Erhalt fließen. Dazu gehört nicht nur das physische Netzwerk, sondern auch zu definierende, grundlegende digitale Dienstleistungen für Bürger*innen. Um ein ausgeglichenes und widerstandsfähiges digitales Ökosystem zu schaffen, sind Betreibermonopole abzubauen, dezentrale Strukturen und interoperable Standards sowie Freie und Open-Source-Software (FOSS) zu fördern und konsequent einzusetzen. Beim Auf- und Ausbau einer solchen Infrastruktur ist vor allem darauf zu achten, dass sie inklusiv angelegt wird: Statt Angebote für Gesellschaftsgruppen zu schaffen die ohnehin schon digital handlungsfähig sind, sollte das Augenmerk darauf liegen, dass Angebote und Dienste von allen genutzt werden können, während auf Faktoren, die Menschen ausschließen, verzichtet wird (unnötig hohe Bandbreiten, Rechenpower und neueste Betriebssysteme als Voraussetzung, proaktive und nahtlose Einbindung von Maßnahmen zur Barrierefreiheit, z. B. Eignung für Screenreader, Kontraststärke, Navigation per Tastatur). Hürden für zivilgesellschaftliche und privatwirtschaftliche Akteure, zu existierenden Digitaldienstleistern zu wechseln, die bereits jetzt auf offene Technologien setzen, sind vor allem die mangelnde Bekanntheit dieser oft kleinen Anbieter sowie ein Mangel an Vertrauen daran, wie verlässlich und langfristig sie arbeiten. Öffentliche Investitionen können lokale Infrastruktur- und Servicebetreiber stärken und so nicht nur Signalwirkung für Wirtschaft und Gesellschaft sorgen, sondern auch einen lokal verankerten digitalen Mittelstand etablieren, zu dem insbesondere die Zivilgesellschaft vertrauensvolle Kontakte aufbauen kann.

Wie die digitale Infrastruktur und auf ihr aufbauende Software gestaltet sind, hat direkte Auswirkungen auf die Arbeitsweise und die Governancestrukturen von Organisationen: In ihnen bilden sich Rechte und Hierarchien ab, was aktive Mitgestaltung und neue Arbeits- und Interaktionsformen etablieren oder verhindern kann. Deshalb beeinflusst die Ausgestaltung der digitalen Infrastruktur und der Werkzeuge unmittelbar, wie gut der Engagementsektor die digitale Transformation meistern kann und welche neuen Chancen sich für ihn durch die Adaption digitaler Arbeits- und Organisationsmodelle ergeben (z. B. kompetenzbasierte statt hierarchische Entscheidungsstrukturen, transparente Entscheidungsprozesse oder delegatives Voting). Statt eines zentralisierten Aufbaus einer öffentlichen, staatlich betriebenen Infrastruktur empfehlen wir, über Ausschreibungen lokale Akteursnetzwerke zu befähigen, in denen digital versierte Vereine, Bildungseinrichtungen, Firmen und/oder Verwaltung Angebote wie Rechenzentren vor Ort schaffen können. Dadurch entsteht nicht nur digitale Kompetenz mit Ansprechpartner*innen vor Ort, sondern auch ein Netz aus dezentralen Angeboten.

1.2. Über öffentliche Ausschreibung Mindeststandards für Infrastruktur etablieren

Anforderungen in öffentlichen Ausschreibungen sind ein probates Mittel, um Mindeststandards zu etablieren. Von diesem Werkzeug sollte mehr Gebrauch gemacht werden. Allein auf Bundesebene wurden 2019 und 2020 rund 3,8 Mrd. Euro für die Digitalisierung ausgegeben. Die Vergabe dieser Mittel ist in Zukunft an Vorgaben zu knüpfen, die die digitale Infrastruktur auch für zivilgesellschaftliche Organisationen besser nutzbar macht. Dazu gehören Lösungen, die interoperabel sind und Schnittstellen anbieten, die es den Nutzer*innen einfach machen, zwischen Anbietern zu wechseln; Produktsilos sind zu vermeiden. Auch die Barrierefreiheit von Software muss konsequent eingefordert werden, um eine gleichberechtigte Teilhabe für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen. Mit Software werden gerade im Engagementbereich mitunter sensible Daten verarbeitet; deshalb ist eine transparente Funktionsweise (z. B. durch quelloffene Software und Open-Source-Lizenzen) notwendige Grundvoraussetzung, die auch staatlich eingesetzte Software erfüllen muss. Diese Anforderungen an die Software werden ergänzt durch Kriterien, die die eingesetzte Hardware erfüllen muss: Ein Recht auf Reparierbarkeit elektronischer Geräte oder sogar Open Hardware trägt nicht nur zu einer transparenten, sondern auch einer nachhaltigen Digitalisierung bei. Gütesiegel wie der geplante Blaue Engel für Softwareprodukte kann Nutzer*innen dabei helfen, informierte Entscheidungen für geeignete digitale Produkte zu treffen, insbesondere, wenn sie nicht über die Ressourcen oder das Wissen verfügen, Softwareprodukte eigenständig zu prüfen und auszuwerten.

Damit öffentliche Einrichtungen solche Vergabekriterien über rein wirtschaftliche Aspekte setzen können, muss das Vergaberecht überprüft und ggf. angepasst werden. Durch die Stärkung dieser Standards profitieren nicht nur Nutzer*innen aus öffentlichen Einrichtungen und zivilgesellschaftlichen Organisationen.

Zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen ist es notwendig, die Verbesserung der Nutzbarkeit (usability) von Open-Source-Software zu fördern. Diese bleibt wegen geringer Ressourcen im Open-Source-Sektor oft hinter der proprietäreren Lösung zurück, aber auch, weil Kompetenzen in UX-Design und Gestaltung nicht weit genug verbreitet sind. Im Rahmen des öffentlichen Förderprogramms erhalten Software-Entwickler*innen ein UX-Design-Coaching zusätzlich zur eigentlichen Förderung; solche Angebote sind auszuweiten.

2. Förderung weiterentwickeln

Es bestehen bereits einige Angebote an öffentlicher Förderung für zivilgesellschaftliches Engagement. Diese entfalten jedoch bei weitem nicht ihr volles Potenzial. Die Förderung von Zivilgesellschaft und zivilgesellschaftlichem Engagement ist auf Bundesebene eine Querschnittsaufgabe, die ressort- und themenübergreifend verfolgt wird. Zurzeit adressiert der Bund die Digitalisierung vor allem punktuell durch einige kleinere Einzelmaßnahmen. Davon profitieren bislang vorwiegend etablierte zivilgesellschaftliche Organisationen.

2.1. Bestehende Förderrichtlinien überarbeiten

Der Zugang zu Fördermitteln ist für neue Akteure wie auch für die digitalen Spezialisten schwierig. Es gibt weder eine strukturierte Übersicht über die Förderprogramme noch über Antragsberechtigte, Fristen oder die Höhe der Mittel. Hier braucht es dringend mehr Transparenz und leicht zugängliche Informationsangebote.

Zudem gehen bestehende Förderschienen zu oft am eigentlichen Bedarf vorbei. Eine erfolgreiche Digitalisierung des Ehrenamtssektors kann nicht auf Basis von Projektförderungen erfolgen, wenn es Organisationen an der grundlegenden Ausstattung mit Sach- und Personalmitteln fehlt, um sich digital neu aufzustellen oder wenn die Wartung von Geräten nicht förderfähig ist. Neben solchen Investitionen in Hard- und Software sowie Personal gehört dazu auch die Förderung von Weiterbildungsangeboten zu Digitalthemen, zu neuen digitalen Arbeitsformen und -werkzeugen, und der strategischen Neuausrichtung von Organisationen im Digitalzeitalter. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass bei den zu fördernden Organisationen der Wille besteht, Digitalisierung nicht rein instrumentell zum Beispiel als erweiterte Kommunikationsmöglichkeiten zu verstehen, sondern sich als Organisation der Digitalisierung ganzheitlich zu stellen, was zu Organisationsentwicklungsprozessen führen kann.

Ein inhaltlicher Austausch zwischen den verschiedenen Ministerien, die derzeit Zivilgesellschaft und ehrenamtliches Engagement fördern, und eine begleitende Befragung der Fördernehmer*innen ist deshalb dringend notwendig, um weitere Förderlücken zu erkennen und geeignete Mittel zu finden, um sie zu schließen. Nur mit dieser Grundlage – Austausch und begleitende Forschung – ist es möglich, Förderzwecke neu zu formulieren, Förderinstrumente zu hinterfragen und anzupassen und Förderverfahren transparenter und zielführender zu gestalten.

Die Beantragung und die Abwicklung von öffentlicher Förderung sind zudem selbst oft rein analog und stehen den Digitalisierungsbestrebungen entgegen; durch Online-Anträge, Akzeptanz digitaler Signaturen und digitale Berichts- und Belegmöglichkeiten kann Förderung zeitgemäß werden und leichter in digitale Workflows integriert werden.

2.2. Innovative Förderinstrumente ausbauen Dass es sinnvoll ist, technische Innovationen öffentlich zu fördern, die gesellschaftliche Probleme lösen und dabei gleichzeitig neue Engagementformen hervorbringen, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung bereits erkannt und mit der Open Knowledge Foundation Deutschland ein neues Förderprogramm entwickelt. Mit dem Prototype Fund werden innovative Open-Source-Projekte in den Bereichen Civic Tech, Data Literacy, Datensicherheit und Software-Infrastruktur unterstützt. Der Prototype Fund ist ein guter Anfang für innovative Förderpolitik, reicht aber in seinem zeitlichen (6 Monate Initialförderung) und finanziellen Umfang noch lange nicht aus. Andere Technologieförderschienen mit größerem Volumen und längerer Laufzeit sind Unternehmen und Forschungseinrichtungen vorbehalten. Zudem ist bei öffentlicher Förderung oft die technische Innovation in einem bestimmten Bereich (z. B. Blockchain) Voraussetzung. Wenn öffentliche Förderung auch im Digitalbereich stärker auf ihre soziale Wirkung ausgerichtet wird, sollten nicht die Technologien im Vordergrund stehen, sondern die Lösung gesellschaftlicher Probleme mit den dafür geeigneten Mitteln – hier kann der Engagementsektor seine Expertise stärker einbringen. Ein sozialer Innovationsfonds, der nicht an einem Ministerium angesiedelt ist, sondern sektorübergreifend fördern kann, wäre ein flexibles Instrument, um eine solche Förderung zu ermöglichen.

3. Öffnung der Digitalpolitik für gesellschaftlichen Input

Digitalpolitik, die das Gemeinwohl ins Zentrum stellt, lässt sich nur gemeinsam mit gesellschaftlichen Akteur*innen und Initiativen verwirklichen. Hierfür muss sich die Politik noch weiter für Vorschläge aus der Gesellschaft öffnen und diese in die Politikgestaltung miteinbeziehen und für sie ansprechbar werden. Dazu braucht es die Anerkennung zivilgesellschaftlicher Expertise, ein klares Bekenntnis, deren Wissen und Kompetenzen zu nutzen, und Ansprechpartner*innen, die den Kontakt zur Zivilgesellschaft pflegen. Gleichzeitig braucht es auf Seite der zivilgesellschaftlichen Organisationen eine Bereitschaft, ihr Wissen zu bündeln, sich zu positionieren und sich selbst aktiv einzubringen.

3.1. Mehr Transparenz über den politischen Meinungsbildungsprozess schaffen

Voraussetzung für Teilnahme an politischen Diskussionen zum digitalen Wandel ist das Wissen um politische Meinungsbildungsprozesse. Zivilgesellschaftliche Akteure und Bürger*innen müssen Einblick darin haben, wie Entscheidungs- und Policy-Prozesse ablaufen und wer daran an welcher Stelle beteiligt ist. Organigramme der beteiligten Stellen, die den Entscheidungsprozess erklären und die jeweiligen Ansprechpartner*innen benennen, sind eine notwendige Grundlage dafür, den Meinungsbildungsprozess transparent und zugänglich zu gestalten. Wichtig ist auch eine zeitliche Übersicht über bevorstehende Prozesse. Das gilt für die lokale Ebene genauso wie für die Bundes- und die europäische Ebene. Auf lokaler Ebene sind es sogenannte Ratsinformationssysteme, die Bürger*innen einen Überblick über Abstimmungen und bevorstehende Entscheidungen geben. Eine Verpflichtung dazu, anstehende Entscheidungsprozesse unter Angabe der Informationsgrundlagen, der beteiligten Akteur*innen und des Zeitplans vorab zu veröffentlichen, kann für mehr Transparenz sorgen und ermöglicht es zivilgesellschaftlichen Gruppen, ihre Beteiligung notfalls einzufordern. Hier besteht allerdings nicht nur eine Bringschuld seitens der Politik, sondern auch eine Holschuld seitens zivilgesellschaftlicher Akteur*innen. Wer sich politisch einbringen will, braucht ein Verständnis für Politikprozesse und einen guten Blick auf die politischen Debatten.

Eine weitere Forderung, die mit dem Thema Transparenz eng verknüpft ist, ist die Forderung nach offenen Verwaltungsdaten. Darunter fallen maschinenlesbare Abstimmungsprotokolle des Bundestages genauso wie Studien des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags oder Daten zu Demografie und Gesellschaft. Diese Daten stellen eine wichtige Grundlage für einen demokratischen Meinungsbildungsprozess dar.

3.2. Konsultationsverfahren partizipativ gestalten und die Zivilgesellschaft einbinden

Die klassischen Konsultationsformate sowohl online als auch offline müssen dringend überarbeitet werden. Ein Kernproblem bei Konsultationen liegt darin, dass sich die Beteiligung auf die Kommentierung von Gesetzesentwürfen und Beschlüssen beschränkt. Die Beteiligung erfolgt also zum einen sehr spät im Prozess, andererseits bleibt oft unklar, wie die Ergebnisse der Konsultationsverfahren aufgenommen und umgesetzt werden. Ähnlich verhält es sich bei Anhörungen in den Ausschüssen des Bundestags: Sie sind oft als reine Vortragsformate konzipiert, in der die Sachverständigen hintereinander ihre Positionen vorstellen. Eine übergreifende und ergebnisoffene Debatte, die bei der Abwägung der unterschiedlichen Positionen helfen könnte, findet nicht statt.

Damit bestehende Beteiligungsmöglichkeiten verbessert und von der Zivilgesellschaft stärker genutzt werden, müssen Politik und Verwaltung bei deren Weiterentwicklung aktiv auf zivilgesellschaftliche Akteur*innen zugehen und sie einbinden. Mit Blick auf Vertreter*innen der Zivilgeselschaft ist es wichtig, Ansprechpartner*innen aktiv zu benennen und sichtbar zu machen. Zivilgesellschaftliche Vertreter*innen fehlen nicht nur in den Konsultationsprozessen und Anhörungen, sondern auch in den Expert*innengremien, die im Zuge der wachsenden Bedeutung von Technologiepolitik auf Initiative der Bundespolitik entstanden sind. Prominentes Beispiel dafür ist der im Herbst 2018 einberufene Digitalrat der Bundesregierung. Auch hier ist die Zivilgesellschaft nicht vertreten. Politik und Verwaltung sollten sich verpflichten, keine digitalpolitischen Gremien mehr ohne Beteiligung des Dritten Sektors zu gründen, und alle Gremien ohne zivilgesellschaftliche Beteiligung zügig um diese zentrale Perspektive zu ergänzen.

Voraussetzung für die Einbindung von Zivilgesellschaft in die Gestaltung von Digitalpolitik ist das Selbstverständnis der Organisationen, sich auch einbringen zu wollen. Hier fehlt bisweilen das Engagement, was damit zu tun haben könnte, dass die Übersetzungsarbeit, was bedeutet Digitalpolitik für meine Organisation und Wirkungsziele, nicht geleistet werden kann. Die Übersetzungsarbeit versteht sich hier in beide Richtungen, das heißt: was bedeutet die Digitalpolitik für die eigene Arbeit und gleichzeitig, wie kann das Wissen und die Erkenntnisse aus der Zivilgesellschaft für die Gestaltung der Digitalpolitik genutzt werden. Klar wird hierbei, dass Digitalisierung nicht als Instrument, sondern als strategische Aufgabe anzuerkennen ist und die Herausforderung auf der Leitungsebenen unter Einbeziehung digital-kompetenter Mitarbeiter*innen anzugehen ist.

Ausblick

Die obigen drei Thesen adressieren Herausforderungen, denen sich der Engagementsektor seit Jahren stellen muss und die durch die COVID19-Pandemie an Gewicht gewonnen haben. Viele zivilgesellschaftliche Organisationen haben unter diesem Druck mit wenigen Mitteln viel möglich gemacht und etablierte Prozesse ins Digitale übertragen, um ihrer Arbeit weiter nachgehen zu können. Doch es ist absehbar, dass sich mit dem Ende der Pandemie neue Fragen ergeben, denen sich zivilgesellschaftliche Organisationen stellen müssen – und auf die sie sich schon jetzt vorbereiten können:

Evaluation: Sind die digitalen Werkzeuge, Kommunikationskanäle und Arbeitsweisen auch unter normalen Bedingungen zweckmäßig? Haben sie neue Zielgruppen erschlossen oder bestehende abgehängt?

Nachhaltigkeit: Sind digitale Lösungen, die unter Zeitdruck und mit wenig Vorerfahrung ausgewählt wurden, wirklich die richtigen? Skalieren die Lösungen auch im dauerhaften Betrieb?

Organisation: Haben sich neue Arbeitsweisen oder ein neues Selbstverständnis von Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen entwickelt? Wie wirkt sich das auf Arbeitsprofile, Teamdynamiken und Entscheidungsstrukturen aus?

Hybride Ansätze entwickeln und ausbauen: In hybriden Ansätzen, die das Physische mit dem Virtuellen vereinen, liegen enorme Chancen für den Engagementsektor: So lassen sich gleichzeitig neue Zielgruppen erschließen und bestehende pflegen, was in einer immer mobiler werdenden Gesellschaft zunehmend wichtig wird. Die lokale Verortung vieler Initiativen kann verbunden werden mit überregionaler, weil digitaler Sichtbarkeit und Netzwerkbildung. Aber auch intern können hybride Ansätze Organisationen voranbringen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken, selbstverantwortliches und selbstbestimmtes Arbeiten etablieren. Holokratische oder soziokratische Organisationsmodelle können helfen, hybride Ansätze erfolgreich umzusetzen.

Digitale Kompetenzen weiter stärken: Um die Erfolge bei der Digitalisierung einer Organisation zu sichern und sie weitsichtig weiterzuentwickeln, müssen digitale Kompetenzen in den Organisationen weiter ausgebaut werden. Gerade in diesem Bereich veraltet Wissen sehr schnell, weshalb Fortbildungen und kontinuierlicher Austausch mit anderen Akteuren enorm wichtig sind.

Welche Rolle das Digitale in den einzelnen Ehrenamtsorganisationen spielen wird, hängt stark von ihren Ressourcen, vor allem aber von ihrem Kontext und ihren Zielgruppen ab. Um die Erfolge der digitalen Transformation im Engagementsektor zu sichern, braucht es eine intensive Vernetzung für Wissensaustausch unter den Akteuren. Bei allen zivilgesellschaftlichen Organisationen stehen der Mensch und die Lösung sozialer Probleme im Mittelpunkt. Dieser Ansatz verbindet. Die Kooperation zwischen genuin digitalen/netzpolitischen Organisationen und den breiten, per se nicht digital-zentrierten Organisationen sollte ausgebaut werden. Wichtiges Ziel der Vernetzung ist v. a. mit Blick auf die Bundestagswahl Wissen und Ideen zu bündeln, für die (Digital-)Politik zu übersetzen und die Stimme zu erheben. Verbände wie das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement können hierbei wichtige Hilfestellung leisten und mit gutem Beispiel vorangehen.


Endnoten

[1] Es handelt sich hier um eine gekürzte Version des Thesenpapiers. Das Thesenpapier in seiner vollen Länge wird im Rahmen einer Online-Publikation des BBE erscheinen.


Beitrag im Newsletter Nr. 8 vom 15.4.2021
Für den Inhalt sind die Autor*innen des jeweiligen Beitrags verantwortlich.

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Autorinnen

Elisa Lindinger und Julia Kloiber haben 2019 Superrr Lab, einen feministischen Technologie-Think Tank in Berlin gegründet. Eng vernetzt mit der digitalen Zivilgesellschaft in Deutschland und weltweit erforscht Superrr neue Technologien und ihre Potenziale für die Gesellschaft. Im April 2020 startete Superrr die vielbeachtete Initiative »Aus der Krise lernen – Digitale Zivilgesellschaft stärken!« und entwickelte mit zivilgesellschaftlichen Stakeholdern vier grundlegende Empfehlungen dafür, wie die Zivilgesellschaft den Digitalen Wandel meistern und resilienter werden kann.

Kontakte: julia@superrr.net | elisa@superrr.net

Anna Wohlfarth leitet die Stiftung Neue Verantwortung (SNV) seit 2012. Als gemeinnütziger Think Tank beschäftigt sich die SNV mit den gesellschaftlichen und politischen Auswirkungen von Digitalisierung und technologischem Wandel. Im Mittelpunkt der inhaltlichen Arbeit von Anna Wohlfarth steht die Frage, wie die Zivilgesellschaft die politische und gesellschaftliche Gestaltung des technologischen Wandels stärker gestalten kann. 2019 hat sie die Studie: Digitalsierung braucht Zivilgesellschaft initiiert, die einen ersten Überblick über das Thema und Akteur:innen bietet.

Kontakt: awohlfarth@stiftung-nv.de


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