Beitrag in den Europa-Nachrichten Nr. 8 vom 1.9.2022

Best Practice für Alle

Franziska Vilmar

Best Practice für Alle

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union behandeln Kriegsflüchtlinge unterschiedlich
Das diskriminierende Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen, wäre ein erster richtiger Schritt.
Autorin
Redaktion

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union behandeln Kriegsflüchtlinge unterschiedlich. Warum ist das so? Und was ließe sich daran ändern?

Als am 24. Februar der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine erfolgte, zögerten die Staats- und Regierungschef*innen der EU nicht lange. Nur eine Woche später beschlossen sie einstimmig und unter Verweis auf die Richtlinie über den vorübergehenden Schutz aus dem Jahr 2001, die Aufnahme von Flüchtenden in Europa gemeinsam zu regeln. Auch Länder wie Polen und Ungarn hielten plötzlich ihre Grenzen offen und bekannten sich solidarisch und in überraschender Deutlichkeit zum Flüchtlingsschutz.

Zu diesem Zeitpunkt hatten bereits mehr als eine Million Menschen die Ukraine verlassen. Die Geflüchteten erhielten Freifahrten mit der Bahn, durften sich das Land ihrer Wahl aussuchen und konnten wählen, ob sie privat unterkommen oder ein staatliches Unterkunftsangebot annehmen wollten. In polnischen Grenzstädten und an Bahnhöfen vieler europäischer Städte halfen Freiwillige den Ankommenden – überwiegend Frauen und Kinder – bei der Orientierung, dem Transport und der Unterbringung. Wo es ging, wurden Russischkenntnisse reaktiviert.

Bereits Ende März erklärte auch die Bundesregierung, Ukrainer*innen möglichst schnell und dauerhaft in den Arbeitsmarkt integrieren und dafür die ¬Anerkennung von Berufsabschlüssen -beschleunigen zu wollen. Kurz darauf wurde beschlossen, dass zum vorläufigen Schutz, der vorerst auf zwei Jahre begrenzt ist, auch der Zugang zu SGB II-Leistungen gehört. Ukrainer*innen erhalten seit dem 1. Juni wie deutsche Staatsbürger*innen eine Grundsicherung und nicht die geringeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Das diskriminierende Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen, wäre ein erster richtiger Schritt.

Als am 24. Februar der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine erfolgte, zögerten die Staats- und Regierungschef*innen der EU nicht lange. Nur eine Woche später beschlossen sie einstimmig und unter Verweis auf die Richtlinie über den vorübergehenden Schutz aus dem Jahr 2001, die Aufnahme von Flüchtenden in Europa gemeinsam zu regeln. Auch Länder wie Polen und Ungarn hielten plötzlich ihre Grenzen offen und bekannten sich solidarisch und in überraschender Deutlichkeit zum Flüchtlingsschutz.

Zu diesem Zeitpunkt hatten bereits mehr als eine Million Menschen die Ukraine verlassen. Die Geflüchteten erhielten Freifahrten mit der Bahn, durften sich das Land ihrer Wahl aussuchen und konnten wählen, ob sie privat unterkommen oder ein staatliches Unterkunftsangebot annehmen wollten. In polnischen Grenzstädten und an Bahnhöfen vieler europäischer Städte halfen Freiwillige den Ankommenden – überwiegend Frauen und Kinder – bei der Orientierung, dem Transport und der Unterbringung. Wo es ging, wurden Russischkenntnisse reaktiviert.

Bereits Ende März erklärte auch die Bundesregierung, Ukrainer*innen möglichst schnell und dauerhaft in den Arbeitsmarkt integrieren und dafür die Anerkennung von Berufsabschlüssen -beschleunigen zu wollen. Kurz darauf wurde beschlossen, dass zum vorläufigen Schutz, der vorerst auf zwei Jahre begrenzt ist, auch der Zugang zu SGB II-Leistungen gehört. Ukrainer*innen erhalten seit dem 1. Juni wie deutsche Staatsbürger*innen eine Grundsicherung und nicht die geringeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Beitrag wurde zunächst veröffentlicht in: Amnesty Journal am 20. Juni 2022


Beitrag in den Europa-Nachrichten Nr. 8 vom 1.9.2022 Für den Inhalt sind die Autor*innen des jeweiligen Beitrags verantwortlich.

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Franziska Vilmar ist Fachreferentin für Asylrecht und -politik bei Amnesty in Deutschland.


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