»Werte und Grundrechte« in Bezug auf die gelebten europäischen Werte im Bürger-schaftlichen Engagement mit Blick auf die programmatische Umsetzung und Förderung u.a. im neuen EU-Programm Rechte und Werte
Dr. Frank Heuberger
Inhalt
Wahrung und Förderung der europäischen Werte
Rechtsstaatsmechanismus
Programm Rechte und Werte der EU 2021-2027
- Förderung von Gleichstellung und Rechten (Aktionsbereich »Gleichstellung und Rechte«)
- Förderung der Bürgerbeteiligung und der Teilhabe am demokratischen Leben der Union (Aktionsbereich »Bürgerbeteiligung und Teilhabe«)
- Bekämpfung von Gewalt (Aktionsbereich »Daphne«) (IP/18/3923, ec.europa.eu)
Sowohl die Konzeption des Entwurfs wie auch seine magere Finanzausstattung sind seitdem von vielen Seiten zum Teil heftig kritisiert worden. Das EP, der EWSA, die Kontaktstelle Deutschland »Europa für Bürgerinnen und Bürger«, das nationale Hearing »Rechte und Werte« mit Vertretern von Kommunen, Ländern, Verbänden, Zivilgesellschaft in Berlin 2019, eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen und weitere Organisationen aus Zivilgesellschaft und Politik haben auf strukturelle Schwächen des Entwurfs hingewiesen. Von Seiten der Zivilgesellschaft wird insbesondere bemängelt, dass das neue Programm dem Erstarken nationalistischer und rechtspopulistischer Kräfte in der EU und der sich daraus veränderten Lage für die europäische Zivilgesellschaft nicht Rechnung trage.
- Die Zusammenfassung des Programms »Rechte und Werte« aus drei bisher unabhängigen Programmen bietet keinen erkennbaren Vorteil. Die Programmcharakteristika werden verwischt, der bekannte und gut eingeführte Name »Europa für Bürgerinnen und Bürger« geht in der Programmsäule »Bürgerbeteiligung und Teilhabe« verloren. Der alte Name sollte beibehalten werden (EWSA).
- Insbesondere die Mittel für den Aktionsbereich Bürgerbeteiligung und Teilhabe sind mit 233 Mio. Euro deutlich zu knapp bemessen. Hier fordern bereits das EP und der DGStB einen Euro pro Bürgerin und Bürger der EU für das Programm. Auch im Nationalen Hearing wie von der KSEfBB und dem EWSA wird eine Mittelausstattung von 500 Mio. gefordert.
- Die Antragstellung ist zu kompliziert. Es muss eine deutliche Vereinfachung in Antragstellung und Abrechnungsmodalitäten geben. Bei einer Ablehnungsquote von 5:1 schlägt die KSEfBB und der EWSA ein zweistufiges Antragsverfahren vor. Zunächst nur Projektskizze um Förderchancen abzuklären, dann erst Antrag.
- Der EWSA unterstützt zudem eine langjährige Forderung der europäischen Zivilgesellschaft, bei zu erbringender Kofinanzierung Sachleistungen und die Arbeit von Freiwilligen als förderfähige Kosten anzuerkennen. (EWSA, S.5)
- Aus Sicht der Zivilgesellschaft wurde auf dem nationalen Hearing die »Schaffung von einfach zu beantragenden Mikroförderformaten mit schneller Reaktionszeit sowie modulares Antragsverfahren zur Förderung kleiner Projekte« gefordert. (Protokoll Nationales Hearing)
- Für ebenso bedeutsam wurde die Bereitstellung von Kommunikations-und Vernetzungsplattformen für die Partnersuche und Vernetzung zwischen Antragsteller/innen erklärt. (Protokoll Nationales Hearing)
- Eine wirkliche Verbesserung bei Programmentwicklung und Evaluierung würde durch eine strukturierte Mitbestimmung der Zivilgesellschaft als stimmberechtigtes Mitglied im Programmausschuss sichergestellt. (Protokoll Nationales Hearing) Ebenso fordert der EWSA eine Beteiligung von Organisationen der Zivilgesellschaft an Entwicklung und Überwachung von Leitlinien für die Umsetzung des Programms. (EWSA, S.5)
- Der EWSA setzt sich bei der Umsetzung des Programms Rechte und Werte mit Verweis auf die »Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat, Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie (2015-2019)« (S.10) ausdrücklich für die Stärkung des gesellschaftlichen Umfelds im Sinne der Entfaltung von Zivilgesellschaft und unabhängigen Medien ein (EWSA, S.3).
- Mit Blick auf die besondere Bedeutung freier Medien für die Berichterstattung über Werte und Grundrechte und deren Einhaltung in Europa, bedauert der EWSA, »dass Maßnahmen für die Meinungsfreiheit der Medien, die Medienpluralität und zur Bekämpfung von Falschmeldungen und gezielter Desinformation aus der endgültigen Version des Programms ›Rechte und Werte‹ gestrichen wurden. Er schlägt daher vor, für Synergien mit dem Programm »Kreatives Europa« zu sorgen, weil diese Maßnahmen für die Werte der EU und die Stärkung einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft wichtig sind.«
- In der Beantwortung der Kleinen Anfrage (Drucksache 19/12720) von Abgeordneten der Grünen und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen »Regelmäßige Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit in allen EU-Mitgliedstaaten« schlägt die Bundesregierung zur Förderung der Zivilgesellschaft als zentralem Akteur in der Wertediskussion, für die Umsetzung des Programms »Rechte und Werte«, die Schaffung eines vierten Strangs »Union Values Strand« zu den Werten der EU vor (S.6). Diesen Vorschlag sollte die deutsche Zivilgesellschaft unbedingt unterstützen.