Mitglieder

Bucerius Law School - Institut für Stiftungsrecht und das Recht der Non-Profit-Organisationen

Das von der ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius initiierte Institut für Stiftungsrecht und das Recht der Non-Profit-Organisationen wurde am 28. September 2001 eröffnet und übernimmt seither mit seiner Arbeit Verantwortung für die Weiterentwicklung des Rechts der gemeinnützigen Organisationen in Deutschland und Europa. Am 1. April 2007 übernahm Prof. Dr. Birgit Weitemeyer die Institutsleitung.

Angesichts von Klimaveränderungen, der Verschmutzung von Luft und Meeren, drängenden sozialen und bildungspolitischen Fragen auch in einem so wohlhabenden Staat wie Deutschland zeigt gerade wieder die aktuelle Coronakrise, dass nicht nur Bürger, Politik und Unternehmen gefragt sind, um die anstehenden gigantischen Probleme zu lösen. Gemeinnützige Organisationen des so genannten Dritten Sektors sind gerade in Deutschland sehr bedeutende Akteure, die in der Lage sind, viele Aufgaben unbürokratisch und innovativ zu lösen und dabei zugleich für den Zusammenhalt in der Gesellschaft zu sorgen. 

So schreibt der vorsitzende Richter Bernd Heuermann des für das Gemeinnützigkeitsrecht zuständigen V. Senat des BFH in seiner Rezension des von der Antragstellerin mitherausgegebenen Werkes »Umsatzsteuer für den Nonprofitsektor« in der DStR 2020, Heft 10/2020, S. XIX zu Recht: »Der Nonprofitsektor hat in Deutschland traditionell eine überragende Bedeutung. Und das ist wahrscheinlich eine große Stärke dieses Landes. In den USA ist das anders und Robert Putnam beklagt in Bowling Alone (2000) den „Collaps of American Community“. Die gerade auch durch zivilgesellschaftliche Gruppen und Vereine vermittelten Netzwerke, denen sich die Leute anschließen, bilden Eckpfeiler der Zugehörigkeit. Solche Bindungen stärken – um mit Paul Collier (Sozialer Kapitalismus, 2019, 249) zu sprechen – Bindungen und die Bereitschaft von Menschen, reziproke Verpflichtungen anzuerkennen. In Deutschland sind gemeinnützige zivilgesellschaftliche Gruppen und Vereine weit verbreitet. Die Hälfte der Deutschen gehört mindestens einem Verein an und die absolute Zahl hat sich in den letzten zwanzig Jahren um ein Drittel erhöht. Der Prozentsatz der Deutschen, die sich auf diese Weise organisieren und engagieren, ist dreimal so hoch wie in Südeuropa (Financial Times v. 27.9. 2017).«

Aufgaben und Ziele

Das Institut für Stiftungsrecht und das Recht der Non-Profit-Organisationen ist eine in Deutschland einmalige Forschungseinrichtung, die den Charakter der Bucerius Law School als private Stifterinitiative unterstreicht. Das Institut versteht sich über seine wissenschaftlichen Aufgaben hinaus als eine politikberatende Institution.

Angesichts der überragenden Bedeutung des Sektors ist es das Ziel des Instituts, durch die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen, durch eine Stärkung der Kompetenzen der Akteure im Dritten Sektor und durch eine breite Diskussion innerhalb der Fachkreise wie auch in der gesamten Gesellschaft die Leistungen des organisierten Dritten Sektors, aber auch der nichtorganisierten Social Entrepreneurs zu verbessern und damit letztlich die gesamte Gesellschaft durch eine starke Zivilgesellschaft und ihre gestärkte Zusammengehörigkeit und Partizipation zu unterstützen. Eine der Aufgaben des Instituts ist es, komplexe nationale und internationale Rechtsprobleme des Dritten Sektors (Stiftungsrecht, Steuerrecht, Vereinsrecht, Ehrenamt u.a.) einfach und auch für den juristischen Laien verständlich zu erörtern und darüber mit allen Akteuren des Dritten Sektors ins Gespräch zu kommen.

Arbeitsschwerpunkte und -formate

Schwerpunkte der Institutsarbeit sind Forschungsaufgaben im Bereich des Rechts der gemeinnützigen Organisationen. Neben den gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen zum Stiftungs- und Vereinsrecht sowie dem Recht der gemeinnützigen Kapitalgesellschaften bildet das steuerrechtliche Gemeinnützigkeitsrecht einen wesentlichen Themenschwerpunkt. Darüber hinaus leistet das Institut interdisziplinäre Forschungsarbeit, indem besonders Erkenntnisse der Ökonomie und der Sozialwissenschaften zum philanthropischen Handeln einbezogen werden. Das Institut unterhält regen Kontakt zu ausländischen Wissenschaftlern und veranstaltet turnusmäßig wissenschaftliche Symposien mit internationaler Besetzung.

Mit den jährlich stattfindenden Hamburger Tagen des Stiftungs- und Non-Profit-Rechts hat das Institut die wichtigste Konferenz im deutschsprachigen Raum initiiert, die 2020 bereits zum 20. Mal hätte stattgefunden hat, aufgrund der aktuellen Coronakrise erstmals als kombinierte Präsenz- und Online-Veranstaltung, was auch für 2021 geplant ist. Mit Doktorandenseminaren, Spezialtagungen, Forschungsprojekten und der Herausgabe von Handbüchern, Monografien und der npoR, der Zeitschrift für das Recht der Non Profit Organisationen im Verlag C H Beck, leistet das Institut wesentliche Beiträge zur Rechtsfortbildung im Dritten Sektor. Das Institut wird von einem namhaft besetzten Beirat begleitet und kann bereits auf eine große Zahl von Alumni zurückblicken, die erfolgreich im Dritten Sektor und den ihn beratenden Berufen arbeiten. Am Institut forschen und lehren neben der Institutsdirektorin drei wissenschaftliche Mitarbeiter*innen.

Datenbank zu Rechtsgrundlagen des Dritten Sektors

Das Institut betreibt mit TERTIUS die erste öffentlich zugängliche Datenbank zu Rechtsgrundlagen des Dritten Sektors. Kooperationspartner ist der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e.V., Essen. Die Datenbank enthält einen umfassenden Datenbestand an europäischen und nationalen Dokumenten, in- wie ausländischen Gesetzen, Gesetzesmaterialien, Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen und Schrifttum zum gesamten Recht des Dritten Sektors und ist nach Schlagworten im Volltext durchsuchbar. Neben dem externen Zugang besteht intern die Möglichkeit des Zugriffs auf urheberrechtsgeschützte Volltexte. Die Datenbank wird von Mitarbeitern des Instituts fortlaufend gepflegt und ergänzt.

In der institutseigenen Bibliothek, der Bibliotheca Hunck, steht eine breite Anzahl an in- wie ausländischer Literatur zum gesamten Non-Profit-Recht mit eigenen Arbeitsplätzen zur Verfügung

Netzwerke

Das Institut für Stiftungsrecht und das Recht der Non-Profit-Organisationen ist Mitglied in der International Society for Third-Sector Research (ISTR) und im Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE), Berlin, getragen und gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Soziales, Frauen und Jugend (BMFSJ) und zahlreiche Unternehmen und Stiftungen. Darüber hinaus ist Prof. Dr. Birgit Weitemeyer im Beirat des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen sowie im Bündnis für Gemeinnützigkeit vertreten. Das Institut und seine Direktorin initiiert selbst und arbeitet an internationalen Forschungsprojekten mit wie dem Handbuch Umsatzsteuerrecht für den Nonprofitsektor (Österreich/Deutschland), dem rechtvergleichenden Stiftungsrecht oder dem weltweiten Rechtvergleich von Social Enterprise.

 

Stimmberechtigtes Mitglied Zivilgesellschaft
Zum Seitenanfang