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Verwaltungs-Berufsgenossenschaft

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Arbeitsschwerpunkt
Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung mit über 36 Mio. Versicherungsverhältnissen in Deutschland. Versicherte der VBG sind Arbeitnehmer, freiwillig versicherte Unternehmer, Patienten in stationärer Behandlung und Rehabilitanden, Lernende in berufsbildenden Einrichtungen und bürgerschaftlich Engagierte. Zur VBG zählen über eine Million Unternehmen aus mehr als 100 Branchen – vom Architekturbüro bis zum Zeitarbeitsunternehmen.

Bezug zum bürgerschaftlichen Engagement
Ob Vereinsvorstand, Schiedsrichter oder Kassenwart - alle gemeinnützigen Organisationen haben die Möglichkeit, ihre gewählten und beauftragten Ehrenamtsträger gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bei der ehrenamtlichen Tätigkeit abzusichern und von der freiwilligen Versicherung der VBG Gebrauch zu machen. Dasselbe gilt auch für ehrenamtlich Engagierte in Gewerkschaften, Arbeitgeberorganisationen oder Parteien im Sinne des Parteiengesetzes. Ehrenamtlich tätige Helfer in öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen sind automatisch gesetzlich unfallversichert.
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Übersicht zum Unfallversicherungsschutz in Freiwilligendiensten
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Wenn es zu einem Versicherungsfall kommt, stellt die VBG durch aktives Rehabilitations-Management die optimale medizinische Behandlung sicher und sorgt für die berufliche und soziale Rehabilitation. Während der Rehabilitation wird der Lebensunterhalt durch finanzielle Leistungen abgesichert. Bleiben infolge des Unfalls auf Dauer schwere Beeinträchtigungen zurück, zahlt die VBG eine Rente.

Freiwillige Versicherung für ehrenamtlich Engagierte
Die VBG hat in 2023 rund 2,3 Millionen Ehrenämter versichert. Gemeinnützige Verbände und Organisationen sowie einzelne ehrenamtlich Tätige in diesen Einrichtungen können sich zur freiwilligen Unfallversicherung anmelden. Der Jahresbeitrag für diese Ehrenamts-Versicherung beträgt für das Jahr 2024 je versicherte Person 4,95 €. Versicherte der VBG profitieren u.a. davon, dass die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung nicht an vertraglich vereinbarte Höchstgrenzen gebunden sind. So werden z.B. Geldleistungen für verbleibende Einschränkungen nach einem Versicherungsfall ggf. zeitlich unbefristet gezahlt.

Zur Ehrenamtsversicherung informieren die VBG-Experten:
online: www.vbg.de/ehrenamt
telefonisch: (0 40) 51 46-29 40
per E-Mail: kundendialog[at]vbg.de

Download
Infoflyer »Sicherheit ist Ehrensache« zur Unfallversicherung für bürgerschaftlich Engagierte in gemeinnützigen Organisationen: Download

Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Unfallversichert im freiwilligen Engagement - BMAS Download

Stimmberechtigtes Mitglied Staat, Politik und Verwaltung
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