Newsletter Nr. 3 vom 11.12.2003
Der BBE-Newsletter informiert 14-täglich über Engagementpolitik und -debatte in Deutschland, interessante Publikationen und Veranstaltungen sowie Aktuelles aus dem BBE. In monatlichen Themenschwerpunkten vertiefen Autor*innen aus Politik, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft zivilgesellschaftliche Themen.
Volksentscheide und Volksbegehren in Deutschland
Versicherung für bürgerschaftlich Engagierte
Neues Mitglied: Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren e.V.
Servicebüro Lokale Bündnisse für Familie hat Tätigkeit aufgenommen
»Engagement macht Schule« - Kongress der SPD-Bundestagsfraktion
Solidarität mit Zukunft - Stiften für gesellschaftlichen Wandel
Volksentscheide und Volksbegehren in Deutschland
Die Möglichkeiten der direkten Volksgesetzgebung sind in allen 16 Bundesländer in den Landesverfassungen verankert. Generell gilt dabei ein dreistufiges Verfahren aus 1) Volksinitiative, 2) Volksbegehren und 3) Volksentscheid. Im ersten Schritt müssen die Bürgerinnen und Bürger zunächst einen Antrag auf Volksbegehren stellen. Ist die Initiative rechtlich zulässig, kommt es im zweiten Schritt zum Volksbegehren, für das ein bestimmtes Unterschriftenquorum erforderlich ist. Erst ein erfolgreiches Begehren führt zum abschließenden Urnengang der Bürger (Volksentscheid). Ein Volksentscheid hat dabei die gleiche rechtliche Bedeutung wie eine Parlamentsabstimmung.
Je nach Bundesland sind die Hürden, die für die Durchführung eines Volksentscheids zu überwinden sind, unterschiedlich hoch. Dies hat der Verein ‚Mehr Demokratie' jetzt in einem bundesweiten Ranking über partizipative Beteiligungsformen festgestellt. Bayern erhält die besten Noten, Schlusslicht ist Berlin. Im internationalen Vergleich hält der Verein die Möglichkeiten der partizipativen Demokratie in Deutschland für ausbaufähig. Während einige europäischen Länder zum EU-Beitritt und zur zukünftigen europäischen Verfassung gesetzlich ein Referendum vorsehen, hat der deutsche Bundestag am 06.11.03 einen von der FDP eingebrachten Antrag für ein Referendum über die EU-Verfassung mit den Stimmen von SPD, Grünen und CDU/CSU abgelehnt.
Zum Download des Ranking
Versicherung für bürgerschaftlich Engagierte
Mehrere Bundesländer haben in Zusammenarbeit mit privaten Versicherungsunternehmen Modelle entwickelt, die die bestehenden Lücken der gesetzlichen Unfallversicherung sowie im Haftpflichtbereich für Engagierte schließen. Hessen, Niedersachsen und in Kürze auch Rheinland-Pfalz haben Rahmenverträge für Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz abgeschlossen, in denen sie selbst für die Prämien aufkommen. U.a. in Schleswig-Holstein tritt das Land als Vermittler für günstige Haftpflichtversicherungen auf. Verträge müssen hier zwischen dem Versicherer und den Vereinen abgeschlossen werden, wobei auch einzelne Engagierte das Angebot nutzen können.
Gemeinsam ist den Modellen ein weitgefasster Begriff von gemeinwohlorientierter Tätigkeit als Voraussetzung für die Versicherungsleistung, so dass auch Engagement im Bereich der Selbsthilfe oder in selbstorganisierten Initiativen eingeschlossen ist. Die Versicherungen wirken subsidiär; sie treten nur ein, wo Schäden nicht durch eigene Absicherungen der Vereine oder privaten Versicherungsschutz reguliert werden.
Zu diesem Thema fand am 10.12. eine öffentliche Anhörung des Bundestagsunterausschusses "Bürgerschaftliches Engagement" statt. Deutlich wurde hier neben der Unklarheit in der Sache ein Informationsdefizit über bestehende Lösungen. Hierzu wurde eine bundesweite Informationsveranstaltung im nächsten Jahr und eine Internetplattform zum Thema Versicherungsschutz angeregt. Das Bundesfamilienministerium und das BBE wollen diese Anregungen weiter verfolgen.
Zur Pressemitteilung des Bundestagsunterausschusses
Weitere Informationen:
Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft hat eine Broschüre zum Thema "Sicherheit im Ehrenamt" herausgegeben. Sie kann bestellt werden unter: http://www.klipp-und-klar.de/910.htm
Die "Bruderhilfe - Familienfürsorge" Versicherung hat zu diesem Thema ebenfalls eine Informationsbroschüre herausgegeben. Informationen und Bestellung unter der weiteren Navigation: Akademie, dann Ehrenamt.
Die Freiwilligenserver der Länder bieten ebenfalls Informationen zum Versicherungsschutz an. Sie sind im Überblick beim "Wegweiser Bürgergesellschaft" verlinkt.
Neues Mitglied: Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren e.V.
Die Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren wurde auf der Mitgliederversammlung am 07.11. zusammen mit 28 weiteren Organisationen als Mitglied beim BBE aufgenommen. Hier stellen wir sie kurz vor.
1979 als Dachverband gegründet, vertritt die Bundesvereinigung soziokultureller Zentren heute fast 450 Zentren in 15 Bundesländern. Als Dachverband koordiniert und unterstützt sie zusammen mit den Landesarbeitsgemeinschaften die Zentren in ihrer Arbeit und vertritt sie gegenüber politischen Gremien und der weiteren Öffentlichkeit. Beratung, Fortbildungsangebote, und Organisation überregionalen Austausches für etablierte und sich in Gründung befindliche Zentren ergänzen den Aufgabenkatalog.
Die Arbeit soziokultureller Zentren ist geprägt von der Selbstorganisation auf lokaler Ebene, der Herstellung von öffentlichen Kommunikationsräumen und der einfacheren Zugänglichkeit kultureller Veranstaltungen. Die Einbindung in die Umgebung, die freie und ehrenamtliche Mitarbeit der Nachbarschaft und die Offenheit für deren Anliegen sind weitere wesentliche Charakteristika.
Interview mit Christiane Ziller, Geschäftsführerin der Bundesvereinigung
Kontakt:
Christiane Ziller
Website der Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren e.V.
EU-Förderprogramm
Ziel eines neuen EU-Förderprogramms ist die Annährung der Völker Europas und die Stärkung eines europäischen Bewusstseins. Unterstützt werden Austausch- und Begegnungsprogramme sowie Konferenzen und Seminare mit städtepartnerschaftlichem Charakter. Eine europäisch orientierte Themenstellung ist Fördervoraussetzung. Das Programm trägt den Titel: ‚Unterstützung von Städtepartnerschaften zur Förderung einer aktiven Unionsbürgerschaft (Bürgerbeteiligung)' und richtet sich an Städte und Gemeinden. Vereine, Initiativen und Projekte können über ihre Kommune einen Förderantrag stellen. Über die Förderung wird an fünf Zeitpunkten, beginnend mit dem 15. Dezember 2003 entschieden.
Zur Ausschreibung als pdf
weitere Rückfragen bei der Kommission:
Jumelages( at )cec.eu.int und Towntwinning( at )cec.eu.int bzw. (+32-2) 295 26 85
Servicebüro Lokale Bündnisse für Familie hat Tätigkeit aufgenommen
Das »Servicebüro der Initiative Lokale Bündnisse für Familien« (Meldung im letzten Newsletter) des Bundesfamilienministeriums hat seine Tätigkeit aufgenommen. Es ist Ansprechpartner für Kommunen, Gewerbetreibende oder Vereine und Einzelpersonen, die ihr lokales Umfeld familienfreundlicher gestalten wollen. Im Einzelnen bietet das Servicebüro beratende Unterstützung beim lokalen Bündnisaufbau, in der Reflexion bereits stattgefundener Prozesse und in der lokalen und regionalen Öffentlichkeitsarbeit. Mit dem Angebot richtet sich das Servicebüro sowohl an bestehende als auch an neu gegründete Initiativen vor Ort. Darüber hinaus bringt es die Initiative durch bundesweite PR-Kampagnen, Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen auch an die Öffentlichkeit. Getragen wird das Servicebüro von der JSB GmbH und der PR Agentur Weber Shandwick.
Telefon: (01 80) 5 25 22 12 (12 ct. / Min.)
E-mail: info( at )lokale-buendnisse-fuer-familie.de
»Engagement macht Schule« – Kongress der SPD-Bundestagsfraktion
Die Bedeutung des bürgerschaftlichen Engagements für Erziehung und Schule steht im Mittelpunkt eines Kongresses der SPD-Bundestagsfraktion. Es geht um die Frage, wie Kinder lernen, sich zu engagieren und wie sich der Lernort Schule durch das Engagement von Eltern, Vereinen, Betrieben und Kulturinstitutionen verändert. VertreterInnen aus der Wissenschaft, von Verbänden und Organisationen der Zivilgesellschaft sind eingeladen, gemeinsam mit Bundeskanzler Gerhard Schröder, Doris Ahnen (Bildungsministerin in Rheinland-Pfalz) und Franz Müntefering (Fraktionsvorsitzender der SPD Bundestagsfraktion) die verschiedenen Facetten des Engagements zu beleuchten. Der Kongress "Engagement macht Schule" findet am 11. Februar 2004 in Berlin statt.
Eine PDF-Datei mit der Beschreibung und dem Programmablauf kann man sich auf der Seite der SPD-Arbeitsgruppe »Bürgerschaftliches Engagement« herunterladen. http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_datei/0,,2887,00.pdf
Weitere Informationen:
Agatha Kuchnicki Tel. (0 30) 2 27-73 72 9
Dörte Lüdeking, Tel. (0 30) 2 27-77 30 5
E-mail: ute.kumpf( at )bundestag.de
Solidarität mit Zukunft – Stiften für gesellschaftlichen Wandel
In den vergangenen vier Jahren wurden geschätzte zwei Billionen Euro im Wege von Erbschaften übertragen. Viele Angehörige der sog. Erbengeneration überlegen, einen Teil des geerbten Vermögens nicht nur für sich selbst, sondern für soziale Zwecke zu verwenden. Immer mehr Vermögende springen ein, spenden, gründen Stiftungen. Die Tagung »Solidarität mit Zukunft – Stiften für gesellschaftlichen Wandel« bietet eine Analyse dieser Entwicklung. Sie fragt StifterInnen nach ihrer Motivation zu stiften, stellt Organisationen vor, die Einkommens- und Vermögensverhältnisse verändern wollen und gibt Raum für einen Erfahrungsaustausch derjenigen, die von ihrem Vermögen abgeben – und damit zu sozialem Wandel anstiften.
Die Tagung ist eine Kooperation der Bewegungsstiftung, der evangelischen Akademie Loccum und der Stiftung MITARBEIT.
Datum: 30. Januar–1. Februar 2004
Evangelische Akademie Loccum
Tagungsleitung: Dr. Fritz Erich Anhelm
Tel. (0 57 66) 81-10 0
Teilnahmegebühren (inkl. Unterkunft und Verpflegung): 350,– €, ermässigt 150,– €
Weitere Informationen gibt es bei der Bewegungsstiftung und beim »Wegweiser Bürgergesellschaft«
Das Programm kann man hier als PDF downloaden.
Wegen der Feiertage erscheint der nächste Newsletter am 8. Januar 2004. Allen Mitgliedern und allen Leserinnen und Lesern wünschen wir angenehme Weihnachtstage und ein gutes Neues Jahr.
Das Redaktionsteam und die Geschäftsstelle des BBE