Rechtspolitische Rahmenbedingungen und Zivilgesellschaft

Politische Neutralität gemeinnütziger Organisationen und gemeinnützigkeitsrechtliche Rahmenbedingungen

Auf dieser Seite stellen wir Reaktionen unseres Netzwerkes auf die Kleine Anfrage bereit, wir informieren über den Sachstand und bündeln die wesentlichen Aspekte der Diskussion.


Über den Spielraum zur politischen Artikulation durch gemeinnützige Organisationen wird konträr diskutiert. Seit langem und so auch in der letzten Legislaturperiode stand in diesem Zusammenhang eine mögliche Reform des Gemeinnützigkeitsrechtes auf der Agenda. Regelungen in der Abgabenordnung (§52 bzw. 58 AO) sollten zu Klärungen beitragen. 

Aktualität gewinnt das Thema auch in der neuen Legislaturperiode - und jüngst insbesondere durch eine Kleine Anfrage zum Thema »Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen« (Drucksache 20/15035, veröffentlicht am 24.02.2025, datiert am 21.02.2025). Die Anfrage der Unionsfraktion an die Bundesregierung führt zu großen Diskussionen unter Vertreter*innen der Zivilgesellschaft sowie Politiker*innen und erhält viel Aufmerksamkeit im öffentlichen Diskurs (wir berichteten erstmals und ganz aktuell in unserem BBE-Newsletter). 

Auf dieser Seite stellen wir Reaktionen unseres Netzwerkes auf die Kleine Anfrage bereit, wir informieren über den Sachstand und bündeln die wesentlichen Aspekte der Diskussion.

Eine gute Engagementpolitik wurde in der vergangenen Legislaturperiode auch im Zuge des Prozesses hin zu einer Engagementstrategie des Bundes inspiriert. Von Seiten des BBE wird seit Jahren auf den Bedarf einer Reform des Gemeinnützigkeitsrechtes hervorgehoben und gefordert, Rechtssicherheit für gemeinnützige Organisationen zu schaffen.

Die Position des BBE:

»Eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts ist erforderlich, um gemeinnützige Organisationen in ihrem Handeln zu sichern und zu schützen. Gerade für die Thematik der politischen Betätigung gemeinnütziger Organisationen ist dies ein wichtiges und sehr aktuelles Erfordernis.

Selbstorganisiertes zivilgesellschaftliches Engagement braucht sichere Entfaltungsmöglichkeiten. Gemeinnützigen Organisationen ist – so das gegenwärtige Rechtsverständnis in Deutschland – gestattet, sich zur Verwirklichung ihrer Satzungszwecke politisch zu betätigen und dies auch in Ausnahmefällen außerhalb ihrer Zwecke zu tun. Dies wird in der aktuellen Praxis jedoch immer wieder in Frage gestellt. Deshalb empfehlen wir, in der neuen Legislaturperiode Rechtssicherheit auch für die politische Betätigung gemeinnütziger Organisationen zu schaffen. Deutschlands engagierte Zivilgesellschaft ist ein wesentlicher Faktor für den Erhalt der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. In ihrer wertvollen Arbeit ist sie weiter sinnvoll zu rahmen und es ist zu ermöglichen, dass sie staatliches Handeln ergänzt, begleitet sowie Diskurs- und Handlungsräume stärkt. In ihrem Rechtsstaatsbericht 2024 hat die EU-Kommission erneut eine Reform des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts angemahnt und dabei ausdrücklich auf bestehende Rechtsunsicherheiten hinsichtlich der politischen Betätigung gemeinnütziger Körperschaften hingewiesen.«

»Empfehlungen des BBE für die neue Bundesregierung« vom 01. März 2025

Ihre Ansprechpartnerin:

Dr. Lilian Schwalb

BBE-Geschäftsführerin

An unsere Mitglieder und Verbündeten: 

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