Der Beschluss der Vereinten Nationen „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ ist universell gültig, und daher auch von und in Deutschland umzusetzen.
Ihre 17 Nachhaltigkeitsziele betreffen zahlreiche Politikfelder, die sich in der Bürgergesellschaft auch als Engagementfelder darstellen. Das notwendige Engagement zur Umsetzung der Agenda 2030 begrenzt sich nicht auf Entwicklungs- und Umweltengagement, sondern geht weit darüber hinaus.
Engagement für die SDGs wirkt auf die sozialen, ökologischen und ökonomischen Nachhaltigkeitsdimensionen…
a.) innerhalb Deutschlands,
b.) mit Auswirkungen auf andere Länder
c.) oder wird bewusst auf andere Länder orientiert.
(Triple-Ansatz: „in, durch, mit“ Deutschland)
Die Agenda 2030 ruft die vier Akteursgruppen Staat, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft auf, ihre Beiträge zur Transformation der Welt zu leisten. Dies spiegelt sich mit der Trisektoralität im BBE.
Entwurf einer zukünftigen Agenda [1]
Es ist gegenwärtig ein Umsetzungsprozess in zwei Richtungen wahrzunehmen, der seitens des BBE unterstützt werden sollte:
- Top-Down: Die Agenda 2030 wurde 2015 von allen UN-Mitgliedern, d.h. von 193 Staaten unterzeichnet. Die Regierungen sind daher zuerst in der Pflicht, sie umzusetzen. Sie sollen dazu aber auch die anderen Akteure aktivieren. Dies wird in Deutschland überwiegend durch das BMZ und das BMU versucht. Im aktuellen Koalitionsvertrag steht gleich zweimal der Satz: „Die Umsetzung der Agenda 2030 und die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung sind Maßstab des Regierungshandelns.“, dies allerdings lediglich in den Kapiteln zur Entwicklungs- und Umweltpolitik.
- Bottom-Up: Bei der Formulierung der Agenda 2030 waren in einem bisher ungekannten Maße auch Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Privatsektor beteiligt. Die organisierte Zivilgesellschaft engagiert sich z.T. intensiv „von unten“ für die Umsetzung. Insbesondere Umwelt- und Entwicklungsorganisationen versuchen, die SDGs in die Gesellschaft hineinzutragen, und übernehmen gegenüber der Politik eine Watchdog-Funktion.
Dieser Graswurzelansatz muss über die genannten Engagementbereiche Umwelt und Entwicklung hinaus deutlich verbreitert werden, denn die Agenda betrifft zahlreiche weitere Themenfelder (s.u.). Das BBE könnte hierbei ein bedeutender nationaler Akteur werden. Die Agenda 2030 sollte daher zu einem Kern- und Querschnittsthema im BBE werden.
Die wichtigsten Zukunftsthemen und Aufgaben der Themenpat*innen für die BBE-Agenda 2019-2021
Das BBE kann beispielsweise:
- Informationen über SDGs innerhalb des BBE mainstreamen
- Informationen über SDGs außerhalb des BBE verbreiten, bekannt machen und auf Umsetzung drängen (Watchdog-Funktion)
- Bezug zu einzelnen (auch bereits bestehenden) Engagementfeldern herstellen
- Bezüge zwischen einzelnen Engagementfeldern (Nexus-Ansatz) herstellen
- Bewusstsein für die globalen Dimensionen des Engagements herstellen (auch des Engagements innerhalb Deutschlands)
- Kooperationshorizonte zu den SDGs mit weiteren zivilgesellschaftlichen Akteure wie Gewerkschaften, engagierte Unternehmen, Sozialverbänden etc. ausleuchten
- Bedeutung des SDG 4.7. (Bildung für nachhaltige Entwicklung stärken) betonen und seine Umsetzung unterstützen
Bezüge zu Aktivitäten und Diskursen der Geschäftsstelle sowie weiterer Themenfelder
- Einbezug weiterer Akteure aus dem Bereich Wirtschaft (Unternehmen) und Zivilgesellschaft, (z.B. Sozialverbände, Umweltverbände) in die gemeinsame Netzwerkarbeit durch Themenpatinnen und Geschäftsstelle
- Mainstreaming der Informationen über SDG: Enges Zusammenspiel mit den BBE-Arbeitsbereichen Information und Kommunikation, der BBE-Netzwerkentwicklung sowie –BBE-Geschäftsführung
- Herstellen bzw. Weiterentwickeln der fachlichen Bezüge zu allen BBE-Themenfeldern mit besonderen Schwerpunktsetzungen auf die Themenfelder Europa, Internationales und Engagement, Unternehmen und Engagement, Ungleichheit und Engagement, Lokale Zivilgesellschaft, Engagement und Partizipationsförderung, Bildung und Engagement
- Verfolgen des Nexus-Ansatzes durch aktive Mitarbeit in den Gremien des BBE
[1] Der Text basiert auf einer Vorlage von Angela Krug und Martin Block, BBE-Themenpat*innen „UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals)“ 2016-2018. Ihr Text wurde um den Abschnitt „Bezüge zu Aktivitäten...“ ergänzt.