Bürgerschaftliches Engagement ist eine zentrale Grundlage der Demokratie. Demokratie kann überhaupt nur lebendig werden, wenn möglichst viele Bürgerinnen und Bürger bereit sind, sich einzumischen und Mitverantwortung zu übernehmen. Zur Idee der aktiven Bürgergesellschaft gehört also die Einmischung in und die Mitgestaltung von politischen Entscheidungsprozessen elementar dazu. Generell gilt: Bürgerbeteiligung ist der Oberbegriff für sämtliche Maßnahmen und Initiativen, Modelle und Methoden, die eine Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern an demokratischen Entscheidungsprozessen ermöglichen.
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Allgemeine Wahlen

Nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland geht alle Staatsgewalt vom Volke aus. Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Herausgehobenes Beteiligungsrecht in einer repräsentativen Demokratie ist das Wahlrecht.
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Wahlgesetze und Debatten auf der Plattform wahlrecht.de.
Aktuelle Informationen zu den nächsten Wahlen beim Bundeswahlleiter. Weitere Informationen

Abstimmungen

Anders als auf Bundesebene haben Bürgerinnen und Bürger in den meisten Bundesländern die Möglichkeit, auf kommunaler und Landesebene zusätzlich Abstimmungen über Sachthemen herbeizuführen. Auf kommunaler Ebene spricht man in diesem Zusammenhang von Bürgerbegehren bzw. Bürgerentscheiden, auf Landesebene von Volksbegehren bzw. Volksentscheiden.
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Weitere gesetzliche Mitwirkungsrechte

Über allgemeine Wahlen und Abstimmungen hinaus haben Bürgerinnen und Bürger in vielen Teilbereichen der Gesellschaft zahlreiche weitere Wahl- und Mitwirkungsrechte. Grundsätzlich sind für die meisten öffentlichen Einrichtungen und sozialen Dienstleistungen – von der Volkshochschule und Bibliothek über Krankenhäuser bis zu Heimen – Mitwirkungsmöglichkeiten und Interessenvertretungen für ihre Benutzer/innen, Besucher/innen, Bewohner/innen bzw. Angehörige gesetzlich verbindlich vorgeschrieben.
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Vielzahl anderer Möglichkeiten

Bürger*innen können selbstverständlich nicht nur in vorgegebenen Beteiligungsverfahren und bestehenden Strukturen aktiv werden, sondern haben in der Demokratie noch eine Vielzahl anderer Möglichkeiten, sich einzumischen und ihre Interessen wahrzunehmen. Verschiedene gesetzmäßig verankerte Rechte (zum Beispiel Vereinigungsfreiheit, Meinungs- und Informationsfreiheit, Petitionsrecht) bilden dazu die zentralen verfassungsrechtlichen Grundlagen.
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Beteiligungsmöglichkeiten auf europäischer Ebene

Auf europäischer Ebene können die Bürgerinnen und Bürger neben den Wahlen zum Europäischen Parlament und Petitionen sich auf zwei Wegen beteiligen. Zum einen führt die Europäische Kommission regelmäßig Konsultationen zu ihren Vorhaben durch, an denen sich neben Verbänden auch Einzelpersonen beteiligen können. Zum anderen gibt es mit der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) die Möglichkeit, der Europäischen Kommission ein Thema zur Behandlung vorzuschlagen.
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Bürgerkommune

Für die Kommunalpolitik sehen die jeweiligen Gemeindeordnungen und Kommunalverfassungen der Länder im Einzelnen eine Vielzahl unterschiedlicher Beteiligungsmöglichkeiten vor. Beispiele hierfür sind Bürger- bzw. Einwohnerversammlungen oder die Mitwirkung von sachkundigen Bürgern/innen als sachverständige Bürger/innen in den Ausschüssen des Kommunalparlamentes. Daneben versucht seit einigen Jahren das Konzept der »Bürgerkommune« durch eine Erweiterung der Bürgerbeteiligung und des bürgerschaftlichen Engagements das Kräftedreieck und das Zusammenspiel zwischen Bürgerinnen und Bürgern, kommunaler Politik sowie Verwaltung neu zu gestalten. Neben einer generellen Stärkung der (lokalen und kommunalen) Demokratie ist es Aufgabe der Bürgerkommune, den wichtigen Konsens zwischen dem Rat, der Verwaltung sowie den Bürgerinnen und Bürgern in Zukunftsfragen der kommunalen Politik und Entwicklung herzustellen und nachhaltig abzusichern.
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Mitwirkung in Anhörungen

Daneben gibt es auf allen Ebenen und in fast sämtlichen Politikfeldern vielfältige Anhörungsrechte und –formen, zu denen dann jedoch nicht einzelne Bürgerinnen und Bürger, sondern vielmehr Interessenorganisationen und Verbände eingeladen werden. Vielleicht mit Ausnahme der Außen- und Verteidigungspolitik kommt heute in Deutschland kein wichtigeres Gesetz oder politisches Vorhaben ohne vorherige Anhörung von jeweils betroffenen Interessenverbänden zu Stande. Der grundsätzliche Wert einer Mitwirkung der oft mit hoher fachlicher Kompetenz ausgestatteten Organisationen an politischen Entscheidungsprozessen wird von niemandem ernsthaft in Abrede gestellt.

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